Hin und wieder erreichen unser Team hilfesuchende E-Mails von geprellten Auftragnehmern. Jedoch ist nicht immer die schlechte, wirtschaftliche Lage oder böse Absicht Grund für eine mangelnde Zahlungsmoral. Anlass für uns, diese Thematik etwas näher zu betrachten und Hilfestellung im Bedarfsfall zu geben.
Auch wenn es selten ist und nicht der Regelfall sein sollte: Es wird eine Arbeit geleistet nur die Zahlung bleibt aus. Verständlicherweise sehr zum Ärgernis des Auftragnehmers. Doch was sind die Gründe dafür? Wie kann man sich vor so etwas schützen und welche Möglichkeiten sowie Perspektiven sind gegeben, wenn der Auftraggeber stur bleibt?
„Warum zahlt er nicht?“
Diese Frage beschäftigt den Auftragnehmer mit jedem verstrichenen Tag umso mehr. Doch sollte man den Grund erst einmal bei sich ausmachen:
- Ist das angegebene Zahlungsziel der Rechnung schon verstrichen?
- Wurde die Rechnung richtig sowie vollständig angefertigt und mittels Post(dienstleister) versandt?
- Liegen eventuelle Mängel an der gefertigten Arbeit vor?
Eine Rechnung korrekt zu erstellen, ist bei weitem kein leichtes Unterfangen, wie man annehmen könnte. Unserem Team lagen teilweise Rechnungen vor, die nicht den gesetzlichen Angaben entsprachen. Zum Teil fehlte der Leistungszeitraum, die Angabe der Steuernummer oder die Rechnungsnummer. Es muss in jedem Fall eine ordnungsgemäße und gesetzeskonforme Rechnung erstellt werden.
Auch der Versand einer Rechnung sollte nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Heutzutage ist es üblich, dass sie per E-Mail ohne Signatur versandt wird. Dies entspricht jedoch nicht der Rechtsprechung. Demnach muss eine Rechnung, wenn Sie per E-Mail verschickt wird, digital signiert sein, um Mißbrauch bzw. Manipulation der Daten zu vermeiden. Es empfiehlt sich jedoch, die Rechnung schon einmal für die Buchhaltung per E-Mail zu versenden und dann noch einmal mittels Post(dienstleister). Das gesetzeskonforme Anfertigen einer Rechnung sowie deren richtiger Versand sind elementar, um im eventuell späteren Streitfall rechtsicher zu sein.
Das weitere Vorgehen
Nachdem die Prüfung der Rechnung und des Versands erfolgreich absolviert wurde, sollte man sich immer mit dem Auftraggeber in Verbindung setzen, um die Gründe für das Nichtzahlen zu erfahren. Diese könnten z.B. sein:
- Schlichtweg vergessen,
- Rechnung nicht erhalten,
- Mängel an der Arbeit
Wurden die Umstände beseitigt, so sollte man mit dem Auftragnehmer ein neues Zahlungsziel vereinbaren. Gern werden hier aber von schwarzen Schafen immer weitere, meist sinnfreie, Argumente vorgebracht, um nicht zahlen zu müssen. Darauf sollte man sich aber nicht einlassen, wenn wirklich alle Gegebenheiten positiv erfüllt wurden und auf Zahlung bestehen.
Der Rechtsweg
Zumeist läßt sich dieser Weg vermeiden und die Gründe negativer Zahlungsbereitschaft im Vorfeld schnell eliminieren. Bei schwarzen Schafen beißt man allerdings auf Granit. Mit fadenscheinigen Argumenten wird eine Zahlung unnötig herausgezögert oder aber es kommt gar nicht erst zu einer Kontaktaufnahme. Ob sich in jedem Fall ein Gang zum Gericht lohnt, ist individuell zu entscheiden. So kann sicherlich, auch wenn es ärgerlich ist, bei einem Zahlungsbetrag von 10 € davon abgesehen werden.
Haben Sie sich für den Rechtsweg entschieden, schicken Sie Ihrem Auftraggeber zunächst eine Zahlungserinnerung respektive Mahnung. Dies dient bei einem späteren Gerichtsprozess als Nachweis für den Richter, dass Sie sich mit dem Gegner friedlich einigen wollten. In diesem Schreiben setzen Sie bitte noch einmal ein Zahlungsziel unter Androhung, bei Nichtzahlung den Rechtsweg zu beschreiten. Fruchtet dies nicht, gehen Sie zu Ihrem zuständigen Amtsgericht und beantragen einen Mahnbescheid gegen Ihren Auftraggeber. Zwar müssen Sie die 20 € Verwaltungsgebühr erstmal aus Ihrem eigenen Portemonnaie zahlen, jedoch wird dieser Betrag zu dem Schuldbetrag des Gegners hinzu addiert. Wer es dramatisch mag, kann mit der Überbringung auch einen Gerichtsvollzieher beauftragen. Die entstehenden Kosten sind dann aber von Ihnen selber zu zahlen. Legt der Auftraggeber innerhalb der 6 Wochen Frist keinen Einspruch gegen diesen Bescheid ein, können Sie beim zuständigen Amtsgericht den Vollstreckungsbescheid beantragen. Mit diesem haben Sie die Möglichkeit, über einen Gerichtsvollzieher die Schulden einzutreiben.
Legt der Auftraggeber aber innerhalb der o.g. Frist Widerspruch ein, so entscheidet ein Gerichtsverfahren über den Sachverhalt.
Lassen Sie es erst gar nicht so weit kommen!
Zumeist weiss man nicht, wer sich hinter den Angeboten bei Bloggerjobs verbirgt. Ist in der Anzeige z.B. Ansprechpartner bzw. Firmenname angegeben, so sollte man schon vor der Bewerbung Suchmaschinen bemühen. Vielleicht gibt es ja schon negative Erfahrungsberichte und dann sollte man lieber die Hände davon lassen. Auch empfiehlt sich dieses Vorgehen vor Auftragsannahme, wenn man sich bereits beworben hat.
Bekommt man dann einen Vertrag vorgelegt, so sollten Sie diesen vorm Unterschreiben genau prüfen. Scheuen Sie keine Nachfragen. Achten Sie insbesondere auch auf die gestellten Anforderungen. Möchte z.B. jemand von Ihnen 100 Produktbewertungen für seinen Blog, fragen Sie nach einer vorherigen Abschlagszahlung. Ein seriöser Anbieter wird diesem Folge leisten. Halten Sie Ihre Absprachen schriftlich fest. Sollte eine längerfristige Zusammenarbeit angestrebt werden, so ist bei den Abschlagsrechnungen auf die Zahlungsmoral zu achten. Begleicht der Auftraggeber Rechnungen nicht pünktlich, widerwillig, verspätet oder gar nicht, so sollte man unbedingt das Gespräch suchen. Ändert sich nichts an der Tatsache, so sollte in Betracht gezogen werden, den Auftrag zu stornieren. Dies ist natürlich individuell Abwägungssache. Sie müssen sich auf alle Fälle klar machen, ob Sie weiter zu diesen Bedingungen weiterarbeiten können und wollen, oder aber Ihre Konzentration und Schaffenskraft in andere Projekte bzw. Aufträge investieren möchten. Und so vielleicht späteren Ärger aus dem Weg gehen.
„Treiben Sie mein Geld ein!“
Auch diese Forderung ist von enttäuschten Auftragnehmern an uns heran getragen worden, mit der Begründung: „Sie haben diese Anzeige, auf die ich mich bewarb, veröffentlicht und der Inserent zahlt nicht. Also kümmern Sie sich darum, dass ich mein Geld bekomme, denn Sie sind ja der Auftraggeber!“.
Auch wenn diese Tatsache ärgerlich für den Betroffenen ist, so liegt der Sachverhalt etwas anders. Wir sind weder Auftraggeber noch Auftragnehmer. Wir unterhalten ein Portal, durch welches jene Parteien einander vermittelt werden. Treten Ungereimtheiten auf, sollte man immer das Gespräch suchen. Warum z.B. nicht gezahlt wurde, können wir nicht beantworten. D.h. wir müssen diesbezüglich eine objektive Sichtweise einnehmen. Und werden uns daher auf keine Seite der Parteien stellen bzw. eine Position ergreifen. Aber wir nehmen diese Sache sehr ernst und prüfen daher unsere Anzeigen vor Veröffentlichung, um solche Missstände zu vermeiden. Jedoch bleibt es leider nicht immer ausgeschlossen, dass es hin und wieder schwarze Schafe gibt.
nützliche Links
» alle Anforderungen an eine korrekte Rechnung
» alles rund ums Thema Mahung
